Hygienekonzept

SCHUTZ - & HYGIENEPLAN DES DORFTREFF WINNIGSTEDT

 

Allgemein

Der Aufenthalt im Dorftreff ist in einer Gruppe von maximal 10 Personen zulässig. Wir bitten Sie daher ihren Aufenthalt möglichst anzumelden, um Kapazitätsgrenzen kontrollieren zu können und Überbuchungen zu verhindern. Verwenden Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten des Flyers, der jeweiligen beworbenen Veranstaltung.

Keine Entgegennahme der Garderobe; Garderobe verbleibt am Platz.

 

Maskenpflicht

Im gesamten Gebäude, beim Ein- und Ausgang, sowie in den Sanitärräumen besteht Maskenpflicht. Nach Einnahme des Sitzplatzes dürfen Sie die Maske abnehmen.
(Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen).

 

Abstandsregelungen

In allen gemeinschaftlich genutzten Räumen, auf den Fluren, den Ein- und Ausgängen und bei Toilettenbesuchen, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines zusammengehörigen Haushaltes, eingehalten werden. Ein- und Ausgang dürfen nicht zeitgleich und nur in eine Richtung benutzt werden (Einbahnstraße), ggf. muss gewartet werden bis die Gänge frei sind, um beispielsweise hinein- oder herauszugehen.

 

 Abstandsregelungen im Gemeinschaftsraum

Im Gemeinschaftsraum müssen um den Besucher 1,5 Meter freigehalten werden. Durch feste Sitzplatzzuweisung oder Kontrolle der freiwilligen Helfer wird die Maßnahmen gesteuert. Durch die Abstandsregelung ist nur eine geringe Auslastung möglich. (Wir empfehlen eine Voranmeldung, siehe „Allgemein“). Beim Auslass ist ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und das Einbahnstraßensystem zu berücksichtigen.

 

 Hygiene/ Verstärkte Reinigung

Für Hygiene sorgen wir durch ausreichend Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel im Eingangs- und Tresen-Bereich, sowie in den Sanitärräumen. Besondere regelmäßige Hygiene und Zwischenreinigung gilt auf Flächen, die viele benutzen (u.a. Türklinken und -griffe, Treppen- und Handläufe, Armlehnen, Tische, Theke, Armaturen, Lichtschalter, Sanitäreinrichtungen).

Sanitäreinrichtungen sind regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel zu prüfen und ggf. mehrfach täglich zu reinigen. Bei der Reinigung/ Desinfektion sind möglichst (auch zum eigenen Schutz) Einmalgummihandschuhe zu tragen. Die Reinigung ist auf den dafür vorgesehenen Reinigungsplänen zu dokumentieren.

Regelmäßige Unterweisung zu den Aushängen und zur Hustenetikette bzw. Handhygiene.

 

Regelmäßiges Lüften der Räume

Türen zum Gemeinschaftsraum und Außentüren (wenn es die Witterungsbedingungen zulassen) bleiben offen. Eine 3 - 5-minütige Stoßlüftung ist mindestens alle 45 Minuten durchzuführen.

 

Nachverfolgung

Zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind wir verpflichtet die Kontaktdaten unserer Besucher (Name, Anschrift, Tel-Nr.) zu erfassen und für 4 Wochen aufzubewahren. Danach werden diese vernichtet. Bitte füllen Sie hierzu unser Besucherkontaktformular, welches im Eingangsbereich vorbereitet liegt, aus und geben es an dem Tag bei dem zuständigen Ansprechpartner-/in unseres Dorftreff-Teams ab, vielen Dank!


Ausschluss von Personen

Vom Besuch des Dorftreff und dessen Veranstaltungen sind Personen ausgeschlossen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten hatten und/oder unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome jeglicher Schwere aufweisen.

Dazu gehören:

Unerwartet aufgetretener Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens

  • anhaltender Husten, Fieber (über 38 Grad) und Kurzatmigkeit

 

Personen mit diesen Anzeichen sollten sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und mit ihm das weitere Vorgehen abstimmen, um Kontakte zu anderen Personen möglichst zu vermeiden.

 

  • Übelkeit, Erbrechen und Durchfall (Magendarm-Grippe)

 

 

 

 

 

Die Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Im Abgleich mit der Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 06. Juli 2020.